Mehr Verbraucherschutz, Klimaneutralität und europäische Energiesouveränität: Neues Konzept der EU-Kommission zum Strommarkt

Mehr Verbraucherschutz, Klimaneutralität und europäische Energiesouveränität: Neues Konzept der EU-Kommission zum Strommarkt

Nach einer vorausgegangenen öffentlichen Konsultation im Januar 2023, hat die EU-Kommission am 15. März 2023 ihr Konzept zur Reform des europäischen Strommarktes vorgestellt. Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine, führte das verknappte Gasangebot im letzten Jahr auch zu einem erheblichen Anstieg des Strompreises. Hintergrund dieser Entwicklung ist das sog. Merit-Order-Modell, ein marktwirtschaftliches Prinzip der Energiewirtschaft, das die Einsatzreihenfolge der stromproduzierenden Kraftwerke bestimmt.

Das neue Strommarktkonzept der EU-Kommission soll bisherige Richtlinien und Verordnungen punktuell weiterentwickeln. Eine Abkehr vom Merit-Order-Prinzip bzw. Trennung von Strom- und Gasmärkten ist laut Kommissionsentwurf nicht vorgesehen. Im Sinne der Klimaneutralität und europäischen Energiesouveränität, sollen neue Regeln für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gelten und der Ausstieg aus dem Gas beschleunigt werden. Ein besonderes Augenmerk möchte die EU-Kommission dabei auf die Verbraucherinnen und Verbraucher legen: Als Endkunden sollen sie durch Festverträge mit langfristigen Preisen vor starken Preisschwankungen geschützt werden. Zudem sind Anreize für längerfristige Verträge bei nichtfossiler Energieerzeugung geplant, sodass die Kosten der erneuerbaren Energien spürbar niedriger werden. Nach Vorstellung der Kommission, sollen Verbraucherinnen und Verbrauchen die Möglichkeit bekommen, überschüssigen Solarstrom vom Dach mit dem Nachbarn zu teilen, um somit eine gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energie sicherzustellen.

Das Konzept sieht auch einen leichteren Zugang der mittelständischen Wirtschaft zu langfristigen Stromlieferverträgen (engl: Power Purchase Agreements, PPA) für erneuerbare Kraftwerke vor. Mit Hilfe der PPAs sollen Unternehmen stabilere Preise für die Stromerzeugung aus nichtfossilen Energiequellen in Aussicht gestellt werden.

„Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Überarbeitung des Strommarkts setzt weiterhin auf die marktwirtschaftliche Preisbildung am Strommarkt. Das ist zu begrüßen. Ebenso wie der Plan, den Markt für Grünstromdirektlieferverträge, sogenannte PPAs (Power Purchase Agreements), zu stärken. Eine verpflichtende Einführung von Differenzkontrakten zur Förderung Erneuerbarer Energien ist hingegen kritisch zu sehen, da dies ein Rückschritt für die Marktintegration der Erneuerbaren Energien wäre“, resümiert Jürgen Steinmetz, Leiter des Arbeitskreises Energie und Transformation der Metropolregion Rheinland.

„In der Metropolregion Rheinland sind wir davon überzeugt, dass der Erfolg der klimafreundlichen Umstellung der Energieversorgung nur dann gelingen kann, wenn privaten wie gewerblichen Verbrauchern ein einfacher Zugang und eine sichere, bezahlbare Versorgung mit erneuerbaren Energien ermöglicht wird.“, führt Jürgen Steinmetz weiter aus.

Im nächsten Schritt werden die Vorschläge der EU-Kommission im EU-Parlament und Europäischen Rat geprüft, bevor sie in Kraft treten können.

Zum Download: Vorschlag für eine Änderungsverordnung zur Verbesserung der Gestaltung des Elektrizitätsmarktes in der Union