Bisher vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nur als Übergangslösung zum Vollausbau angesehen, fordern die Städte, Kreise und Kammern im Rheinland, das Instrument der temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) auf Autobahnen auch als dauerhafte Maßnahme zu prüfen
Im nordrhein-westfälischen Rheinland sind aktuell laut des gültigen Bundesverkehrswegeplans 2030 eine Vielzahl an Autobahnausbau- und Sanierungsprojekten vorgesehen. Linksrheinisch sind dies bspw. die A1 auf dem Teilstück zwischen Erftstadt und Hürth oder die A57 zwischen Köln-Nord und Neuss, rechtsrheinisch die A3 zwischen Leverkusen-Opladen und Hilden oder die A4 zwischen Köln-Ost und Bergisch Gladbach-Moitzfeld. Jedoch wird absehbar auch die Realisierung dieser vor Kurzem durch die Bundesregierung höchst priorisierten Projekte noch viele Jahre dauern. Gerade an den neuralgischen Stau-Hotspots müsste allerdings möglichst schnell Abhilfe geschaffen werden.
Eine technische Möglichkeit hierfür ist mit dem Instrument der temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) bereits vorhanden, wird jedoch bisher nur sporadisch angewendet. Durch TSF ist es möglich, die Kapazität auf einem Streckenabschnitt signifikant (i.d.R. um rund 25%) zu erhöhen, damit wiederum Staus zu reduzieren bzw. ggfs. ganz zu vermeiden und somit wiederum auch staubedingte Unfälle zu reduzieren. Allerdings: Aus regulatorischer Perspektive ist die temporäre Nutzung des Seitenstreifens bisher nur als vorgreifende Maßnahme für einen späteren Vollausbau auf dem jeweiligen Streckenabschnitt vorgesehen und umsetzbar.
„Der Bund lässt eine temporäre Seitenstreifenfreigabe nach wie vor nur als Übergangslösung zu einem obligatorischen Vollausbau gelten. Dabei wird immer wieder auf ein 22 Jahre altes ‚Allgemeines Rundschreiben Straßenbau‘ verwiesen. Dieses muss dringend auf den Prüfstand gestellt werden, denn mittlerweile sind die technischen Möglichkeiten sowohl zur Verkehrsüberwachung als auch in den Fahrzeugen selbst signifikant weiter. Selbst die beratende Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV mahnt die Weiterentwicklung von Regelwerken und neue Maßnahmen dringend an. Der Bund sollte überall dort, wo es baulich und technisch möglich und sinnvoll ist, die Ertüchtigung der bestehenden Autobahn-Seitenstreifen auch als dauerhafte Alternative zu einem Vollausbau in Betracht ziehen. Viele Praxis-Beispiele zeigen, dass es funktioniert.“
Andreas Budde, Technischer Beigeordneter der Stadt Solingen, Leiter des Arbeitskreises Verkehr und Infrastruktur in der Metropolregion Rheinland
Vor allem folgende fünf Punkte sprechen aus Sicht der Mitglieder der Metropolregion Rheinland dafür, eine temporäre Seitenstreifenfreigabe auch als langfristige Maßnahme zu prüfen:
1. Die Notwendigkeit einer schnellen Kapazitätserweiterung vor dem Hintergrund der Vielzahl an täglichen Staus
2. Die Tatsache, dass der Sicherheitsaspekt durch zeitweise Freigaben des Seitenstreifens für den Verkehr laut diversen Untersuchungen nicht negativ beeinträchtigt wird
3. Der im Vergleich zu einem Autobahn-Vollausbau deutlich geringere Flächenverbrauch
4. Kapazitätserweiterung sind in den allermeisten Fällen nur zu bestimmten Tageszeiten notwendig (Verkehrsspitzen im Berufsverkehr)
5. In Zeiten massiv gestiegener Baukosten und knapper Haushaltslagen stellt die Einrichtung einer TSF die kostengünstigere Lösung dar
„Die Argumente dafür, die temporäre Seitenstreifenfreigabe auch als dauerhafte Maßnahme in der Infrastrukturplanung zu prüfen, sind vielfältig. Das Rheinland ist seit langem schon eine Region mit viel Verkehrsaufkommen auf den Autobahnen und wird dies allein bedingt durch seine Lage in Europa perspektivisch auch bleiben. Die Vielzahl an tagtäglichen Staus sind sowohl klimaschädlich als auch eine Belastung für die Volkswirtschaft und nicht zuletzt nehmen sie insbesondere den betroffenen Menschen im täglichen Berufsverkehr regelmäßig wertvolle Lebenszeit. Daher sollten an vielen Stellen hier im Rheinland, insbesondere an den bekannten Hotspots, so schnell wie möglich weitere Kapazitäten geschaffen werden. Eine temporäre Seitenstreifenfreigabe kann dies darstellen und unter Umständen dann auch bereits die dauerhafte Lösung sein.“
Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, Vorstandsvorsitzender der Metropolregion Rheinland