Geplantes Verbot für neue Öl- und Gasheizungen ab 2024: Herausforderungen der zukünftigen Wärmeversorgung von Städten und Kreisen gänzlich im Blick haben

Geplantes Verbot für neue Öl- und Gasheizungen ab 2024: Herausforderungen der zukünftigen Wärmeversorgung von Städten und Kreisen gänzlich im Blick haben

Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ist aktuell Gegenstand eines viel diskutierten Gesetzesentwurfs, das dem Kanzleramt gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegt wurde.

Um die Klimaziele einzuhalten, möchten die beiden Ministerien die Wärmewende im Gebäudebereich vorantreiben. Eine grundsätzliche Einigung über dieses Ziel ist auch dem Koalitionsvertrag 2021 zu entnehmen, in dem sich die Ampel-Koalition darauf verständigt hat, dass ab dem 1. Januar 2025 „jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden“ soll (S. 92). Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, soll der Ausstieg um ein Jahr nach vorne verschoben werden. Entsprechend hatten das BMWK und BMWSB im August 2022 gemeinsam eine öffentliche Konsultation zum Umstieg auf erneuerbare Wärme eingeleitet und angekündigt auf Basis der Ergebnisse einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung vorzulegen.

Demnach soll der Einbau von rein fossil betriebenen Gas- oder Ölheizungen ab dem 1. Januar 2024 untersagt werden. Jede neu eingebaute Heizung soll zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Insbesondere Fernwärmeanschlüsse und Wärmepumpen sollen zum Einsatz kommen, die klimaneutrales Heizen ermöglichen. Laut einer Potentialstudie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) kann in NRW bis 2050 nur 25 Prozent des Wärmebedarfs durch Fernwärme bereitgestellt werden.

Auf dem Weg zur Klimaneutralität wird auch die Transformation des Gebäudesektors erforderlich. Allerdings sind die aktuellen Vorschläge des Bundeswirtschaftsministers zeitlich und inhaltlich realitätsfern. Nach Berechnungen des Landesumweltamtes in NRW wären dreiviertel des Wärmebedarfs größtenteils durch Wärmepumpen zu gewährleisten. Dies führt zu enormen zusätzlichen Investitionsbelastungen. Hiervon sind vor allem auch ländliche Gebiete besonders betroffen. Zudem wird das knappe Gut Strom aus Erneuerbaren Energien dadurch noch knapper und teurer“, erklärt Dr. Stephan Keller, Vorsitzender der Metropolregion Rheinland und Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Wir im Rheinland stecken mitten in der größten Transformation der letzten Jahrzehnte. Mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung und dem Umstieg in die Stromerzeugung aus Erneuerbare Energien leisten wir einen enormen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Die Pläne führen zu einer Überlastung auf allen Ebenen. Wir erwarten vom Bundeswirtschaftsminister, dass er sich zunächst auf die CO2 neutrale Stromversorgung fokussiert. Dann erst kann und sollte, über die nächsten Schritte beraten werden.“, so Keller weiter.