Minister Wüst: Mit den drei Strecken setzen wir Schlüsselprojekte für bessere, sichere und saubere Mobilität im Rheinischen Revier um
Die Pressemitteilung des Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen vom 23.09.2021 lesen Sie hier:
Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) hat am Donnerstag, 23. September 2021, mit seiner Entscheidung zur Priorisierung der Pro-jekte „Ausbaustrecke Aachen – Köln“, „S-Bahn-Netz Rheinisches Revier, Abschnitt Ost“ und „S-Bahn Köln, Köln – Mönchengladbach“ die Wei-chen für die Finanzierung und damit für den dringend erforderlichen Pla-nungsstart der Projekte gestellt. Die drei Infrastrukturvorhaben können jetzt schrittweise bis 2038 realisieren werden.
In dem BLKG-Gremium stimmen sich der Bund und die Braunkohlelän-der über strukturpolitische Maßnahmen zur Begleitung des Kohleaus-stiegs ab. Mit dem Beschluss vom 23. September wird die Finanzierung der drei Infrastrukturmaßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2022 auf den Weg gebracht. Aus Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen wer-den hierfür rund 1,85 Milliarden Euro bereitgestellt.
Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Deutschland muss wieder Bahnland werden! Wir machen weiterhin Tempo beim Ausbau der ÖPNV-Infra-struktur und machen den Menschen ein besseres Angebot im Regional-verkehr. Mit den drei Strecken setzen wir Schlüsselprojekte für bessere, sichere und saubere Mobilität im Rheinischen Revier um. Sie tragen zu mehr Wachstum und Beschäftigung in der Region bei. Davon profitiert auch der gesamte Standort Nordrhein-Westfalen.“
Der Ausbau der Schieneninfrastruktur der drei Projekte unterstützt den Strukturwandel im Rheinischen Revier:
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Eine nachhaltige strukturpolitische Weiterentwicklung der Achse Aachen – Düren hin zu einem führenden Logistikstandort kann nur über einen kapazitiven Ausbau der Strecke „Aachen – Köln“ erfolgen. Dabei müssen Fernverkehr, transeuropäischer Güter-verkehr und schneller Regionalverkehr gebündelt werden. Die Ausbaustrecke Aachen – Köln stellt das Grundgerüst einer klima-schonenden und leistungsstarken Verkehrsanbindung dar.
Beim Projekt „S-Bahn Köln, Köln – Mönchengladbach“ wird die ÖPNV-Anbindung des Rheinischen Reviers (Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Mönchengladbach) an die Oberzentren Köln und Mönchengladbach optimiert. Damit wird auch ein Bei-trag zu klimaneutraler Mobilität im ländlichen Raum geleistet, weil Pendler und Reisende ein besseres Mobilitätsangebot auf der Schiene erhalten und Straßen zugleich entlastet werden. Geplant ist ein 20-Minuten-Takt Köln – Grevenbroich mit einer stündlichen Weiterführung nach Mönchengladbach.
Durch den Ausbau der „S-Bahn-Netz Rheinisches Revier, Ab-schnitt Ost“ mittels Taktverdichtung und verbessertem Nahver-kehrsangebot und die Anbindung an das Oberzentrum Düssel-dorf wird die ÖPNV-Anbindung des Rheinischen Reviers (Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Erft-Kreis) optimiert und auch hier ein wichti-ger Beitrag für bessere, sichere und saubere Mobilität im ländli-chen Raum geleistet.
Kölner „Westspange“ als Grundvoraussetzung für weiteren Ausbau
Die Priorisierung der drei Schieneninfrastrukturmaßnahmen durch das BLKG war durch die Einigung von Bund und Land Nordrhein-Westfalen in der Frage der Finanzierung des Projektes „Westspange“ ermöglicht worden. Der Ausbau des stark frequentierten Knotenpunkts im Schie-nennetz in Nordrhein-Westfalen ist eine Grundvoraussetzung für die Ausweitung aller Bahnverkehre im Großraum Köln, dazu gehören auch die neuen drei Projekte, die nun realisiert werden können. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem Bund angesichts der überregiona-len Bedeutung des Projektes auf eine Finanzierung über das Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) verständigt. Dabei hat sich das Land Nordrhein-Westfalen bereit erklärt, maximal 900 Millionen Euro bis
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2038 als Komplementärfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Der Ge-samtwertumfang der Westspange beträgt aktuell rund 2,3 Milliarden Euro.
Der konkrete Beginn der weiteren Umsetzung der Projekte „Ausbaustre-cke Aachen – Köln“, „S-Bahn-Netz Rheinisches Revier, Abschnitt Ost“ und „S-Bahn Köln, Köln – Mönchengladbach“ hängt jetzt von einer „Sammelvereinbarung Planung“ ab, die der Bund mit der Deutschen Bahn in Kürze abschließen wird. Das Land Nordrhein-Westfalen hat so-wohl den Bund als auch die Deutsche Bahn frühzeitig auf die Dringlich-keit der Aufnahme der Projekte hingewiesen. Das Land ist zuversicht-lich, dass durch den BLKG-Beschluss ein Planungsstart nunmehr in Kürze erfolgen kann.
Weitere Informationen unter: https://www.land.nrw/