Die Neuaufstellung des Regionalplans gilt für den gesamten Regierungsbezirk Köln und formuliert die raumordnerischen Leitvorstellungen für die nächsten zwei Jahrzehnte. Sie hat die Schaffung eines verlässlichen und gesamträumlichen raumordnungsrechtlichen Rahmens für die Zukunft des Regierungsbezirks Kölns zum Ziel. Der Regionalplan betrifft somit unmittelbar die zukünftige Raumplanung von 17 der insgesamt 35 Mitgliedskörperschaften der Metropolregion Rheinland. Daher liegen der vorliegenden Stellungnahme Rückmeldungen aus betroffenen Mitgliedskörperschaften zu Grunde. Sie konzentriert sich primär auf Aspekte von überregionaler Tragweite.
Die vollständige Stellungnahme der Metropolregion Rheinland zu der Neuaufstellung des Regionalplans Köln ist hier als PDF-Datei abrufbar.