Städte und Kreise in der Metropolregion Rheinland (MRR) fordern von der NRW-Landesregierung stärkere finanzielle Unterstützung für den kommunalen ÖPNV
Von 518 Mio. in 2019 auf 983,8 Mio. EUR in 2024 – eine Steigerung von 90% innerhalb von fünf Jahren – das ist das kumulierte Gesamt-Defizit für den ÖPNV in der Metropolregion Rheinland zwischen Bonn und Kleve und zwischen Aachen und Gummersbach. In manchen rheinischen Kreisen und Städten entwickeln sich die Kostensteigerungen für den ÖPNV besonders drastisch und werden sich zwischen 2019 und 2024 mancherorts mehr als vervierfacht haben – eine Entwicklung, die für viele Kommunen nicht mehr zu finanzieren ist.
Die Gründe sind multikausal: Steigende Kosten für Personal, Material, Energie, erfolgte Leistungserweiterungen, etc. Verschärfend kommt noch hinzu, dass diese Zahlen im Wesentlichen nur die reinen Betriebskosten für den Erhalt des Status-Quo-Angebots abbilden – ‚on top‘ kommen noch massive Investitionskosten für neu benötigte Fahrzeuge, Strecken, Betriebshöfe, etc.
„Das Finanzierungssystem für den kommunalen ÖPNV ist mittlerweile an seine Grenzen gestoßen. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre sind enorm, gleichzeitig stagnieren die Einnahmen aus Ticketerlösen und auch die Landeszuschüsse wurden in der Vergangenheit nicht signifikant erhöht. In Solingen ist es in diesem Jahr erstmalig notwendig, Haushaltsmittel zum Defizitausgleich heranzuziehen, weil die Querfinanzierung im Stadtwerkeverbund nicht mehr ausgereicht hat. Es muss also dringend etwas passieren“ sagt Andreas Budde, technischer Beigeordneter der Klingenstadt Solingen und Leiter des Arbeitskreises Verkehr und Infrastruktur in der Metropolregion Rheinland.
Die durch CDU und Grüne geführte NRW-Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag 2022 zum Ziel gesetzt, das Angebot im ÖPNV bis 2030 um mindestens 60 Prozent erhöhen zu wollen.
Landrat Sebastian Schuster (Rhein-Sieg-Kreis), stellv. Vorsitzender der Metropolregion Rheinland, hierzu: „Dass die Landesregierung einen solch signifikanten Ausbau des Angebots anstrebt, ist erst einmal sehr begrüßenswert. Es fehlen leider noch konkrete Aussagen und Pläne, wie dieser Ausbau letztendlich gegenfinanziert werden kann und soll. Wenn schon das heutige Angebot für die kommunalen Aufgabenträger noch nicht mal ansatzweise auskömmlich finanzierbar ist, stellt sich die Frage, wie sich dies bei einem Angebotsausbau von 60% erst darstellen soll.“
Einzelne Städte im Rheinland sind, um Kosten einzusparen bzw. diese nicht noch weiter ansteigen zu lassen, bereits jedoch dabei ihr ÖPNV-Angebot auszudünnen statt es auszubauen. Hinzu kommt die noch immer nicht abschließend geklärte Finanzierungsfrage für das Deutschland-Ticket, trotz Sonderkonferenz der Verkehrsministerinnen und -minister von Bund und Ländern zu diesem Thema am 28.09.2023.
Ausblick und Forderungen der Metropolregion Rheinland
Zusammenfassend fordern die Mitglieder der Metropolregion Rheinland daher die folgenden Maßnahmen:
1. Deutlich mehr finanzielle und strukturelle Unterstützung des Landes NRW für die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger, bspw. durch Erhöhung der o.g. §11(2)-Mittel.
2. Wirksame Strukturreformen im NRW-Nahverkehr, um die bestehenden Landesmittel für Bus und Bahn effizienter für die eigentliche Leistungserbringung einsetzen zu können
3. Anpassung des Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zur Ermöglichung der Etablierung einer 3. Finanzierungssäule*
Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, Vorstandsvorsitzender der Metropolregion Rheinland, stellt abschließend klar: „Die Finanzierung des ÖPNV kann nicht weiter wie im bisherigen Umfang von den Städten und Kreisen geschultert werden. Die Landesregierung muss sich an dieser Stelle ehrlich machen: Entweder schafft sie, zusammen mit dem Bund, die Voraussetzungen und passenden Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Finanzierung des Nahverkehrsangebots in den Städten und Kreisen – auch für den vorgesehenen Ausbau um 60% bis 2030 – oder aber man muss sich von einer flächendeckenden Verkehrswende, bei der der ÖPNV als Rückgrat dienen soll, früher oder später verabschieden.“
Hier unser vollständiges Positionspapier.
*Die in der Metropolregion Rheinland organisierten Industrie- und Handelskammern weisen darauf hin, dass etwaige Kosten einer dritten Finanzierungssäule nicht zu Lasten der ortsansässigen Unternehmen gehen dürfen.