Europäische Union: Dringlichkeitsverordnung zum beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien

Europäische Union: Dringlichkeitsverordnung zum beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien

Angesichts des Ausmaßes der Energiekrise, ihrer sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen und der Notwendigkeit, schnellstmöglich bürokratische Hemmnisse für die Energiewende abzubauen, hat die EU-Kommission im November 2022 eine Dringlichkeitsverordnung zum beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien vorgeschlagen. Der Ausbau grüner Energie soll damit deutlich schneller genehmigt werden.

Der Kommissionsvorschlag ist als befristete Notfallmaßnahme gedacht und soll für ein Jahr nach Inkrafttreten gelten. Er ist gemäß Art. 122 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) in Form einer Verordnung des Rates konzipiert. Bei diesem außergewöhnlichen Vorgang kann der Europäische Rat „unbeschadet der sonstigen in den Verträgen vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über (…) Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung (…) im Energiebereich, auftreten“. Demnach ist die Zustimmung des EU-Parlaments nicht nötig.

Inhaltlich zielt der Kommissionsvorschlag COM(2022) 591 final im Wesentlichen auf folgende Punkte ab:

  1. Die Genehmigung vieler Solarenergieanlagen soll künftig einen Monat dauern (Art. 3),
  2. für die Modernisierung von Windparks soll spätestens nach sechs Monaten grünes Licht gegeben werden (Art. 4), zudem soll bei allen Anlagen für erneuerbare Energien von einem überwiegenden „öffentlichen Interesse“ ausgegangen werden,
  3. das Genehmigungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen darf höchstens drei Monate dauern (Art. 5),

In der Sitzung vom 24.11.2022 konnten sich die Energieministerinnen und Energieminister auf die vorgeschlagene Verordnung einigen. Um in Kraft zu treten, muss die Notfall-Verordnung mit qualifizierter Mehrheit im Europäischen Rat am 15. Dezember 2022 angenommen werden.

„Es ist positiv zu bewerten, dass Projekte zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in „überragendem öffentlichen Interesse“ liegen sollen. Mit der bisherigen Ausbaugeschwindigkeit können wir die gesetzten Ziele nicht erreichen. Die Wirtschaft benötigt klare Perspektiven und Planungssicherheit. Neben dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren zählt hierzu auch der Aufbau von grundlastfähigen Ersatzkapazitäten. Es bleibt nun abzuwarten, ob und wann die Ratsverordnung wirklich beschlossen und wie sie in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass die Notfallverordnung lediglich eine Übergangslösung darstellt bis der Trilog zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie abgeschlossen ist“ erklärt Jürgen Steinmetz, Leiter des Arbeitskreises Energie und Transformation und Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein.

 

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